| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 04.02.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge aus dem Kreisverband |
| Antragsteller*in: | Harry Hensler (KV Leipzig) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 01.02.2026, 12:03 |
A13: Luftreinhaltung in Leipzig konsequent durchsetzen: Gesundheitsschutz als Daueraufgabe
Antragstext
Die Mitgliederversammlung des KV Leipzig fordert die Stadtverwaltung sowie die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat auf, den Gesundheitsschutz für
Senior:innen und vulnerable Gruppen als unmittelbare Pflichtaufgabe der
kommunalen Daseinsvorsorge zu priorisieren.
Der KV Leipzig fordert insbesondere:
- WHO-Standards als Richtlinie: Die Luftreinhaltung in Leipzig ist
konsequent an den medizinisch begründeten Standards der WHO-Initiative
„Altersfreundliche Städte“ auszurichten.
- Die Stadt muss umgehend wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung
durch Luftschadstoffe gemäß den globalen Luftgüteleitlinien der WHO –
insbesondere Feinstaubpartikel (PM2,5 und PM10), Ozon, Stickstoffdioxid,
Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid – nachhaltig zu senken und dabei vor
allem Bürger:innen mit Atemwegserkrankungen wirksam zu schützen.
- Verknüpfung mit der WHO-Zertifizierung: Im Rahmen des Prozesses zur
„Altersfreundlichen Stadt“ sind die Standards für „Sichere Außenräume“ als
verbindliche Zielvorgaben für die Stadtplanung zu definieren.
Barrierefreiheit muss auch die Atemluft umfassen.
- Prüfung von Sofortmaßnahmen: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die
Umsetzung folgender Maßnahmen zur Entlastung vulnerabler Gruppen zu
prüfen:- Ein stadtweites Böllerverbot zur Vermeidung von Feinstaub-
Spitzenwerten sowie zum Lärmschutz für Mensch (insb.
Demenzerkrankte) und Tier. - Temporäre Verkehrssteuerung (Tempo 30, Lkw-Beschränkungen) an
Hotspots bei Inversionswetterlagen. - Einrichtung von „Quiet & Clean Zones“ im Umfeld von Pflege- und
Senioreneinrichtungen. - Kostenfreie ÖPNV-Nutzung für Personen über 65 Jahre bei
Feinstaubalarm.
- Ein stadtweites Böllerverbot zur Vermeidung von Feinstaub-
Begründung
Die Messwerte des LfULG für Januar 2026 zeigen eine dramatische Diskrepanz zwischen der Leipziger Realität und den gesundheitlich notwendigen Zielwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Während nationale Grenzwerte oft politische Kompromisse darstellen, definieren die WHO-Leitwerte die Grenze zur akuten Gesundheitsgefährdung.
Schadstoff
WHO-Empfehlung (Jahresmittel)
Aktuelle Spitzenwerte Leipzig (Jan. 2026)
Feinstaub PM2.5 Soll 5 µg/m³ ist 35 µg/m³(7-fache Überschreitung)
Feinstaub PM10 Soll 15 µg/m³ ist 80 µg/m³(> 5-fache Überschreitung)
Eine Stadt ist nur dann altersfreundlich, wenn sich Senior:innen im öffentlichen Raum bewegen können, ohne ihre Gesundheit zu gefährden. Wenn das Umweltbundesamt (UBA) Risikogruppen rät, das Haus nicht zu verlassen, ist die Teilhabe am öffentlichen Leben faktisch ausgesetzt.
Der Prüfauftrag in Punkt 4 ergänzt die strategischen Ziele um konkrete Handlungsfelder: Ein Böllerverbot reduziert nicht nur die Schadstofflast massiv, sondern schützt auch vulnerable Gruppen und Tiere vor Lärmstress. Temporäre Verkehrsbeschränkungen und kostenfreie Mobilitätsangebote bei Alarm sind notwendige Instrumente einer modernen Gefahrenabwehr. Gesundheitsschutz darf nicht von parlamentarischen Fristen abhängen; er ist eine Daueraufgabe der kommunalen Fürsorgepflicht.
Zustimmung
- Xandra Hau
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